Akademik

Inhaber
Träger; Eigner; Eigentümer; Besitzer; Inh.

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In|ha|ber ['ɪnha:bɐ], der; -s, -, In|ha|be|rin ['ɪnha:bərɪn], die; -, -nen:
Person, die etwas besitzt, innehat:
die Inhaberin des Geschäfts.
Syn.: Besitzer, Besitzerin, Eigentümer, Eigentümerin, Halter, Halterin.
Zus.: Alleininhaber, Alleininhaberin, Amtsinhaber, Amtsinhaberin, Firmeninhaber, Firmeninhaberin, Kontoinhaber, Kontoinhaberin, Ladeninhaber, Ladeninhaberin, Lehrstuhlinhaber, Lehrstuhlinhaberin, Lizenzinhaber, Lizenzinhaberin, Mitinhaber, Mitinhaberin, Wohnungsinhaber, Wohnungsinhaberin.

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Ịn|ha|ber 〈m. 3; Abk.: Inh.〉 jmd., der die Gewalt über eine Sache hat, ohne ihr Eigentümer sein zu müssen ● der \Inhaber einer Auszeichnung, eines Ordens, eines Rekordes; \Inhaber eines Regiments 〈veraltet〉 Gründer eines Regiments

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Ịn|ha|ber, der; -s, - [mhd. inhaber]:
jmd., der etw. innehat, besitzt, der über ein bestimmtes Recht o. Ä. verfügt (Abk.: Inh.):
der I. des Kinos, eines Amtes.

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Inhaber,
 
1) Militärwesen: Oberst, dem im 17. und 18. Jahrhundert ein Patent zur Errichtung eines Regiments verliehen wurde. Später war diese Inhaberschaft eine Ehrenstellung für hohe Offiziere und Fürstlichkeiten. In Preußen wurde im 19. Jahrhundert (bis 1918) für diese Inhaber die Bezeichnung »Chef« eingeführt.
 
 2) im Rechtssinn derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat, wirtschaftlich v. a. im Sinn von Inhaber eines Unternehmens (Einzelkaufmann oder OHG).
 

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Ịn|ha|ber, der; -s, - [mhd. inhaber]: jmd., der etw. innehat, besitzt, der über ein bestimmtes Recht o. Ä. verfügt: er ist I. eines Tabakwarenladens, einer Buchhandlung, eines Kleinbetriebs; der I. des Kinos ist pleite; der I. dieses Passes, des Führerscheins, eines Diploms; der I. der Staatsgewalt, eines Amtes, des Weltrekords; Der 39-jährige Lehrer ... ist I. des B-Scheines (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 25); Der I. der barschen Stimme war ein kräftiger und hoch gewachsener ... Mann (Kant, Aufenthalt 162); Abk.: Inh.

Universal-Lexikon. 2012.