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er|neu|ern [ɛɐ̯'nɔy̮ɐn] <tr.; hat:1. durch Neues ersetzen, gegen Neues auswechseln:
den Fußboden, die Reifen des Autos erneuern.
2. ein weiteres Mal für gültig, für weiterhin gültig erklären, von Neuem genehmigen:
ein Stipendium, einen Vertrag erneuern.
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2. durch ein neues Stück ersetzen, auswechseln (Gegenstände des Hausrats)
3. neu in Kraft treten lassen (Verträge)
4. auffrischen, neu beleben (Beziehungen, Kräfte)
5. wiederholen (Gesuch)
● ein Abkommen, Bündnis, einen Vertrag \erneuern; das Andenken an jmdn. od. etwas \erneuern; eine Bekanntschaft, Freundschaft \erneuern; die Bezüge von Polstermöbeln, ein schadhaft gewordenes Dach, alte Fresken, den Putz eines Hauses, einen beschädigten Zaun \erneuern
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er|neu|ern <sw. V.; hat [mhd. erniuwern]:
1.
a) (Altes, Verbrauchtes) gegen Neues auswechseln:
die Autoreifen e.;
der Verband muss täglich erneuert werden;
b) (durch Ausbessern, Auswechseln von Einzelteilen, Neuanstrich o. Ä.) wiederherstellen, renovieren:
ein Bauwerk von Grund auf e.;
c) <e. + sich> [von innen heraus] neu werden, neue Kraft gewinnen:
Körperzellen erneuern sich immer wieder.
2. neu beleben; wieder in Erinnerung rufen, wieder wirksam werden lassen:
eine alte Freundschaft e.
3. für weiterhin gültig erklären [lassen]:
den Pass e.
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er|neu|ern <sw. V.; hat [mhd. erniuwern]: 1. a) (Altes, Verbrauchtes) gegen Neues auswechseln: die Bettwäsche, die Autoreifen e.; der Verband muss täglich erneuert werden; b) (durch Ausbessern, Auswechseln von Einzelteilen, Neuanstrich o. Ä.) wiederherstellen, renovieren: ein Bauwerk von Grund auf e.; Ü die Staatswirklichkeit vereinheitlichen, e. und fortbilden (Fraenkel, Staat 342); Das verwüstete Antlitz der Erde wird im Kosmetiksalon erneuert (Küpper, Simplicius 185); c) <e. + sich> [von innen heraus] neu werden, neue Kraft gewinnen: Körperzellen erneuern sich immer wieder; der Mensch erneuert sich nicht (Schneider, Erdbeben 119). 2. neu beleben; wieder in Erinnerung rufen, wieder wirksam werden lassen: eine alte Freundschaft e.; der Versuch ..., den deutschen Liberalismus zu e. (Fraenkel, Staat 187); eine erneuerte Sehnsucht nach Romantik. 3. für weiterhin gültig erklären [lassen]: den Pass e.; Bolina hatte die Abmachung mit dem Pächter ... nicht mehr erneuert (Edschmid, Liebesengel 18); dass Abgabengesetze nur ... für ein Jahr gültig sind und regelmäßig erneuert werden müssen (Fraenkel, Staat 58); Er erneuert seine öffentliche Anklage bei den Jakobinern gegen ihn (bringt sie von neuem ... vor; St. Zweig, Fouché 61).
Universal-Lexikon. 2012.