* * *
ein|be|zie|hen ['ai̮nbəts̮i:ən], bezog ein, einbezogen <tr.; hat:a) (jmdn., etwas) zu jmdm., etwas in eine bestimmte Beziehung bringen und so mit einschließen:
ein Ergebnis in seine Arbeit [mit] einbeziehen; einen Gast in eine Unterhaltung [mit] einbeziehen.
Syn.: ↑ beachten, ↑ bedenken, ↑ berücksichtigen, ↑ einschließen, ↑ erwägen, ↑ heranziehen, in Betracht ziehen, ↑ integrieren.
b) als dazugehörend betrachten; dazu-, mitrechnen:
in diese Kritik beziehe ich mich [mit] ein.
Syn.: ↑ einschließen.
* * *
ein||be|zie|hen 〈V. tr. 287; hat〉 jmdn. od. etwas (mit)\einbeziehen hinzunehmen, -rechnen, -zählen ● wir sollten dieses neueste Forschungsergebnis mit in unseren Bericht \einbeziehen
* * *
ein|be|zie|hen <unr. V.; hat:
a) (jmdn., etw.) zu jmdm., etw. in eine Beziehung bringen u. so mit einschließen:
einen Umstand [in seine Überlegungen] [mit] e.;
b) als dazugehörend betrachten; dazurechnen:
wenn ich von der heutigen Jugend rede, so beziehe ich meine beiden Söhne [mit] ein.
* * *
ein|be|zie|hen <unr. V.; hat: a) (jmdn., etw.) zu jmdm., etw. in eine Beziehung bringen u. so mit einschließen: einen Umstand [in seine Überlegungen] [mit] e.; Es können jedoch nur die Straßen in die Lichterwerbung einbezogen werden, in denen die Anlieger bereit sind, ... die Kosten dafür aufzubringen (Saarbr. Zeitung 8. 7. 80, 11); einen Gast in die Unterhaltung [mit] e. (daran teilnehmen lassen); Alte Menschen sollten mehr in die Familien und ihren Alltag einbezogen werden (Freie Presse 25. 11. 88, Beilage 4); Die Kinder werden während der Aufführung immer wieder mit in die Handlung einbezogen (Jeversches Wochenblatt 30. 11. 84, 3); b) als dazugehörend betrachten, behandeln; dazurechnen: wenn ich von der heutigen Jugend rede, so beziehe ich meine beiden Söhne [mit] ein.
Universal-Lexikon. 2012.