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Fürstabt
Fürst|abt,
 
Titel eines Abtes beziehungsweise einer Äbtissin (Fürstäbtissin), die zum Reichsfürstenstand gehörten (geistliche Fürsten). Der Titel geht zurück auf die merowingisch-karolingische Reichsreform, die nur Äbte von Benediktinerklöstern und Äbtissinnen von Frauenstiften mit Reichsgut ausstattete. Sie gewannen im Spätmittelalter auf dem Reichstag die Virilstimme. Bekannte Fürstabteien in Deutschland waren u. a. Corvey, Fulda, Prüm, Reichenau. - Von den Fürstabteien und Fürstäbten sind die reichsunmittelbaren Abteien (Reichsabtei) mit den Reichsäbten zu unterscheiden.

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Fụ̈rst|abt, der: Abt im Reichsfürstenstand.

Universal-Lexikon. 2012.