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Geblütsrecht
Geblütsrecht,
 
im Mittelalter der in magischen Vorstellungen vom Heil wurzelnde Vorrang der Geburt, der den Gliedern von Königsfamilien und verwandten Geschlechtern Anwartschaften auf die Thronfolge gab; trat im Heiligen Römischen Reich ab dem Investiturstreit (1075-1122) zugunsten der freien Königswahl, z. B. von Gegenkönigen, zurück.

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Ge|blüts|recht, das <o. Pl.>: (im MA.) durch die Abstammung begründetes Vorrecht von Angehörigen der Königsfamilie u. mit ihr verwandter anderer Geschlechter hinsichtlich der Anwartschaft auf die Thronfolge.

Universal-Lexikon. 2012.