Gegenstempel,
Kọntermarke, unabhängig vom Prägevorgang nachträglich vollzogene amtliche oder private Markierung von Münzen durch Einschlagen von Zahlen, Buchstaben, Wappen oder anderen Bildelementen; vorgenommen aus vielfältigen Gründen, z. B. bei Auf- und Abwertungen, als Gültigkeitserklärung fremder Münzen oder bei privatem Gegenstempel zu Werbezwecken.
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Ge|gen|stem|pel, der (Münzk.): Kontermarke.
Universal-Lexikon. 2012.