beseitigen; beiseite schaffen (derb); über die Klinge springen lassen (umgangssprachlich); umbringen; liquidieren; ermorden; um die Ecke bringen (umgangssprachlich); niedermetzeln; terminieren; kaltmachen (umgangssprachlich); abmurksen (umgangssprachlich); neutralisieren; töten; meucheln; verschieben; verstellen; umstellen
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um|le|gen ['ʊmle:gn̩], legte um, umgelegt <tr.; hat:1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen:
jmdm./sich eine Kette, einen Schal, einen Pelz umlegen; einen Verband umlegen.
2. der Länge nach auf den Boden legen:
einen Mast umlegen; der Wind hat das Getreide umgelegt.
3. (ugs.) kaltblütig umbringen, bes. erschießen:
die Verbrecher haben den Polizisten einfach umgelegt.
Syn.: ↑ abknallen (ugs.), ↑ abmurksen (ugs.), ↑ abschießen, ↑ beseitigen (verhüllend), ↑ ermorden, ↑ erschießen, ↑ kaltmachen (salopp), ↑ killen (salopp), ↑ liquidieren, ↑ meucheln (veraltend), ↑ morden, ↑ töten, über den Haufen schießen (ugs.), um die Ecke bringen (ugs.), ums Leben bringen.
4. (die Zahlung von etwas) gleichmäßig verteilen:
ein Teil der Nebenkosten kann auf die einzelnen Mieter umgelegt werden.
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ụm||le|gen 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \umlegen
1.1 hinlegen, was vorher gestanden hat
1.3 anders legen, an eine andere Stelle legen
2. 〈umg.〉 jmdn. \umlegen
2.1 zu Boden werfen (beim Ringen, Boxen)
2.2 töten, ermorden
3. jmdm. etwas \umlegen umbinden, umhängen
● jmdm. eine Decke, einen Schal, eine Halskette \umlegen; der Wind hat das Getreide umgelegt niedergebeugt; ein Kabel, eine Leitung \umlegen; einen Kragen \umlegen umschlagen, falten; Kranke (im Krankenhaus) \umlegen in ein anderes Zimmer legen; ein Mädchen \umlegen 〈derb〉 mit einem M. geschlechtlich verkehren; den Schornstein eines Schiffes \umlegen, bevor es unter der Brücke hindurchfährt; einen Termin \umlegen ändern
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1ụm|le|gen <sw. V.; hat:
1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen:
jmdm., sich einen Schal, eine Decke, einen Verband u.
2.
a) der Länge nach auf den Boden, auf die Seite legen:
einen Mast u.;
Bäume u. (fällen);
der Regen hat das Getreide umgelegt (niedergedrückt);
das Getreide hat sich umgelegt.
3. umklappen; auf die andere Seite klappen, legen:
einen Hebel u.;
den Kragen, eine Stoffkante, ein Kalenderblatt u.;
die Lehne der Rückbank lässt sich [nach vorn] u.
4.
a) (ugs.) zu Boden werfen:
jmdn. mit einem Boxhieb u.;
b) (salopp) kaltblütig umbringen, bes. erschießen;
c) (derb) (als Mann) zum Geschlechtsverkehr verleiten, verführen:
ein Mädchen u.
5.
a) anders, an eine andere Stelle, in ein anderes Zimmer usw. legen:
einen Kranken u.;
b) anders, an eine andere Stelle, mit anderem Verlauf usw. legen:
ein Kabel u.;
ein Telefongespräch u. (auf einen anderen Apparat legen);
c) (Termine o. Ä.) auf einen anderen Zeitpunkt legen:
einen Termin, eine Veranstaltung u.
6. anteilmäßig verteilen:
die Heizkosten werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mietparteien umgelegt;
Bauland u. (Fachspr.; Bauland neu in Grundstücke aufteilen u. diese anteilsmäßig den Eigentümern der ursprünglichen Grundstücke zuteilen).
2um|le|gen <sw. V.; hat:
1. mit etw., was zur Verzierung, Garnierung o. Ä. außen herumgelegt wird, umgeben:
den Braten mit Pilzen u.
2. umhüllen, einhüllen.
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umlegen,
derbe Bezeichnung für den Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer weiblichen Person (»ein Mädchen umlegen«).
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um|le|gen <sw. V.; hat: 1. mit etw., was zur Verzierung, Garnierung o. Ä. außen herumgelegt wird, umgeben: den Braten mit Pilzen u.; Sie ... blickten auf die lächerlichen Gärtchen ..., Spielereien von Kleinbürgern und Schrebergärtnern, die Beete mit weißen Steinen umlegt (Gaiser, Jagd 162). 2. umhüllen, einhüllen: Den (= den Butt) soll sie ... mit feuchten Lattichblättern u. und in heißer Asche garen (Grass, Butt 32).
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ụm|le|gen <sw. V.; hat: 1. um den Hals, die Schultern, den Körper, einen Körperteil legen: jmdm., sich einen Schal, eine Decke, einen Verband u.; Ein Zebra bekommt ein federleichtes, grellbuntes Nylonhalsband umgelegt (Grzimek, Serengeti 170); das Pelzchen, das sie zur Feier des Tages umgelegt hatte (Seghers, Transit 255). 2. a) der Länge nach auf den Boden, auf die Seite legen: einen Mast u.; Bäume u. (fällen); der Regen hat das Getreide umgelegt (niedergedrückt); ... legte ein Automobilist ... bei der Kreuzung Schmiedhof den Inselschutzpfosten in der Straßenmitte um (fuhr er ihn um; Vaterland 1. 8. 84, 15); als Winterstürme rund 100 Millionen Festmeter Wald in Europa umlegten (durch Windbruch zerstörten; natur 3, 1991, 103); b) <u. + sich> ↑umknicken (2); niedergedrückt werden: das Getreide hat sich umgelegt; ... hätten die Bäume sich wie Gräser unter den Streichen einer riesigen Sense umgelegt (Plievier, Stalingrad 16). 3. umklappen; auf die andere Seite klappen, legen: einen Hebel u.; den Kragen, eine Stoffkante, ein Kalenderblatt u.; die Lehne der Rückbank lässt sich [nach vorn] u.; und jetzt, im vorletzten Augenblick, wurde das Ruder umgelegt (Geissler, Wunschhütlein 82). 4. a) (ugs.) zu Boden werfen: Teichmann hatte ... Hinsch mit einem Schwinger umgelegt (Ott, Haie 65); b) (salopp) kaltblütig umbringen, bes. erschießen: und man würde mich u., wenn ich mich mit der Polizei in Verbindung setzen sollte (Prodöhl, Tod 93); Beim ersten Fronteinsatz legen wir den um! (Borkowski, Wer 87); c) (derb) (als Mann) zum Geschlechtsverkehr verleiten, verführen: ein Mädchen u.; Da ließ ich mich von jedem, der mich herzte, u. (Fels, Sünden 32). 5. a) anders, an eine andere Stelle, in ein anderes Zimmer usw. legen: einen Kranken u.; b) anders, an eine andere Stelle, mit anderem Verlauf usw. legen: ein Kabel u.; ein Telefongespräch u. (auf einen anderen Apparat legen); Am Wochenende legt der Nachfolger alle Telefonate auf sein Haus um (Wohmann, Absicht 61); c) (Termine o. Ä.) auf einen anderen Zeitpunkt legen: einen Termin, eine Veranstaltung u. 6. anteilmäßig verteilen: die Heizkosten werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mietparteien umgelegt; Wenn ich das mal auf den Bierpreis u. würde, ... (Aberle, Stehkneipen 71); Ein Prinzip, das sich bewährt hat, kann man auch auf andere Schularten u. (übertragen; Saarbr. Zeitung 5. 10. 79, 30); Bauland u. (Fachspr.; Bauland neu in Grundstücke aufteilen u. diese anteilsmäßig den Eigentümern der ursprünglichen Grundstücke zuteilen).
Universal-Lexikon. 2012.