* * *
un|zu|gäng|lich ['ʊnts̮u:gɛŋlɪç] <Adj.>:a) nur schwer oder überhaupt nicht zu betreten, zu befahren:
ein unzugängliches Gelände, Grundstück; das Haus ist für Unbefugte unzugänglich.
Syn.: ↑ undurchdringlich.
b) dem näheren Kontakt mit anderen Menschen abgeneigt:
er ist sehr unzugänglich.
* * *
ụn|zu|gäng|lich 〈Adj.〉
1. nicht zugänglich (Haus, Grundstück)
● einer Sache \unzugänglich sein nicht auf eine S. eingehen, sich ihr verschließen; er war, blieb allen Bitten, Mahnungen \unzugänglich
* * *
ụn|zu|gäng|lich <Adj.>:
1.
a) keinen Zugang bietend, nicht betretbar:
-e Räume, Häuser;
b) für die Benutzung o. Ä. nicht zur Verfügung stehend:
Medikamente für Kinder u. aufbewahren.
2. nicht kontaktfreudig, nicht aufgeschlossen:
ein sehr -er Mensch.
* * *
ụn|zu|gäng|lich <Adj.>: 1. a) keinen Zugang bietend, nicht betretbar: -e Räume, Häuser; in den -en Bergen des Inselinnern (Stern, Mann 234); b) für die Benutzung o. Ä. nicht zur Verfügung stehend: ein für Unbefugte -es Datenkommunikationssystem (NZZ 19. 12. 86, 15). 2. nicht kontaktfreudig, nicht aufgeschlossen: Miriam fand immer, er sei ... ein sehr -er Herr (Danella, Hotel 304).
Universal-Lexikon. 2012.