Holzverbindungen,
die Zusammenfügung von Hölzern im Zimmermannsbau, Ingenieurholzbau, der Tischlerei und der industriellen Holzverarbeitung durch entsprechende Formung der Berührungsflächen und/oder besondere Befestigungsmittel.
Zimmermannsbau:
1) Bei der Verbindung sich kreuzender Hölzer (Winkelverbände) werden unterschieden: Überblattungen und Verzapfungen bei Hölzern, deren Oberflächen in einer Ebene liegen; Verkämmungen, Verdübelungen, Verklauungen, Zinkungen (z. B. Schwalbenschwanzzinkung) bei Hölzern, deren Oberflächen nicht in einer Ebene liegen. 2) Verbindungen zur Verlängerung von Hölzern (Längsverbände): Liegende Hölzer werden stumpf aneinander gestoßen und mit Eisenschienen oder Klammern verbunden oder an den Enden gerade, schräg oder auf Gehrung überblattet oder durch Hakenblatt mit Verkeilung verbunden. Stehende Rundhölzer werden durch Pfropfung (mit Dübeln oder Bandeisen oder eisernen Schuhen) verbunden. 3) Holzverstärkungen (Querschnittverbände) werden ausgeführt, indem man Kanthölzer übereinander legt und durch Dübel, Verzahnung oder Verbolzung miteinander verbindet. 4) Bei den Verbindungen zur Herstellung größerer Flächen (Breitenverbände) für Verschalungen oder Fußböden werden die Bretter oder Bohlen durch Stoß verbunden, stumpf geleimt, gespundet, gefälzt oder gefedert, gedübelt, oft mit Fugendeckleisten versehen.
Im Ingenieurholzbau werden neben den traditionellen Holzverbindungen des Zimmermannsbaus v. a. der Holznagelbau und der Holzleimbau angewendet.
W. Prieser: H. u. -konstruktionen im Innenausbau (19.-23. Tsd. 1984);
J. E. N. Bairstow: Prakt. u. dekorative H. (a. d. Engl., Bern 1987).
Universal-Lexikon. 2012.