Hydraulikzylinder,
aus Zylinder, Kolben und Kolbenstange bestehendes Bauelement einer hydraulischen Anlage zur Erzeugung einer geradlinigen Bewegung, indem nach dem Prinzip der hydraulischen Presse Druck auf den Kolben ausgeübt wird. Beim einfach wirkenden Hydraulikzylinder (Plungerzylinder) wird der Kolben nur von einer Seite beaufschlagt, daher ist der Antrieb nur in einer Richtung möglich; doppelt wirkende Hydraulikzylinder (Differenzialzylinder) haben dagegen zwei Antriebsrichtungen. Hydraulikzylinder zeichnen sich v. a. durch geringen konstruktiven Aufwand und hohe Leistungsdichte aus.
H. Lang: Hydraul. Arbeitszylinder (21969).
Universal-Lexikon. 2012.