Akademik

abklären
kontrollieren; prüfen; nachprüfen; abchecken (umgangssprachlich); untersuchen

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ạb||klä|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. Flüssigkeiten \abklären klar machen, klar werden lassen, feste Bestandteile sich setzen lassen
2. durch nähere Untersuchung klären (Sachverhalt, Verdacht)
II 〈V. refl.〉 sich \abklären langsam klar werden (Flüssigkeiten, 〈fig.〉 Ansichten); →a. abgeklärt

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ạb|klä|ren <sw. V.; hat:
völlig klären:
Ü einen Sachverhalt, Tatbestand a.

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ạb|klä|ren <sw. V.; hat: völlig klären: einen Sachverhalt, Tatbestand a.; etw. durch einen Fachmann a. lassen; körperliche Beschwerden a.; wurden Untersuchungen eingeleitet, um abzuklären, ob die Verhafteten als Täter ... infrage kommen (NZZ 27. 1. 83, 7); aus nicht abgeklärter Ursache.

Universal-Lexikon. 2012.