Inseln
[lateinisch insula, eigentlich »die im (Salz-)Meer Gelegene«], rings von Wasser umgebene Landstücke, jedoch nicht die Kontinente. In Flüssen oder Seen liegende Inseln heißen häufig Wört (auch Wörth, Werth, Wert) oder Werder (Wärder), kleinere Inseln werden auch Eiland, die aus Marschland aufgebauten Inseln der deutschen Nordseeküste Halligen, die Felsbuckelinseln der skandinavischen Küsten Schären genannt. Inseln treten oft in Gruppen (Archipel) oder in Reihen (Inselkette) auf. Nach ihrer Lage unterscheidet man kontinentale Inseln (Schelfinseln) in Nähe der Festländer von ozeanischen Inseln (Tiefseeinseln) inmitten der Ozeane. Erstere sind entweder abgetrennte ehemalige Festlandsteile oder neu entstanden als Folge von Hebungen, von Anschwemmung oder Aufschüttung. Letztere gehen vielfach auf Riffbau durch Korallen (Korallenbauten) oder auf vulkanische Ereignisse zurück (so baut sich die Vulkaninsel Hawaii aus einer Meerestiefe von 5 000 m unter dem Meeresspiegel bis über 4 000 m über dem Meeresspiegel auf).
Kontinentale Inseln zeigen meist eine allgemeine geologische und biologische Verwandtschaft mit dem benachbarten Festland. Aus biologischen und geologischen Verschiedenheiten und Übereinstimmungen lässt sich die Zeit der Trennung feststellen. Japan, Neuseeland, Neukaledonien, Madagaskar, die Kanaren, Madeira haben viele endemische (nur ihnen eigene) Pflanzenformen entwickelt.
Im Völkerrecht sind Inseln gemäß Art. 121 der Seerechtskonvention von 1982 ein auf natürlicher Weise entstandenes, von Wasser umgebenes Landgebiet, das bei Flut aus dem Wasser herausragt. Inseln im hohen Meer sind von Küstengewässern umgeben, deren Ausdehnung derjenigen der Küstengewässer des Staates entspricht, zu dem die Insel gehört. Liegt eine zum Küstenstaat gehörende Inselkette vor der Küste, so verläuft die Staatsgrenze zum hohen Meer parallel zu einer Grundlinie, die entlang der seewärtigen Begrenzung der Inseln gezogen wird. In der Wirtschaftszone darf der Küstenstaat künstliche Inseln errichten; sie gehören nicht zum Staatsgebiet des Küstenstaates und verfügen nicht über eigene Küstengewässer. Anschließend an die Küstengewässer von natürlichen Inseln darf eine eigene Wirtschaftszone errichtet werden. Hiervon ausgenommen sind Felsen, die eine Besiedlung durch Menschen oder eigenes Wirtschaftsleben nicht gestatten.
Universal-Lexikon. 2012.