internationale Gerichte,
durch zwischenstaatliche Verträge für ständig oder für eine bestimmte Zeit oder Aufgabe errichtete Gerichtshöfe. Sie entscheiden über Streitigkeiten zwischen Staaten (u. a. Internationaler Gerichtshof, Internationaler Seegerichtshof); der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entscheidet auch über Streitigkeiten zwischen den Gemeinschaften und ihren Organen sowie zwischen diesen Organen untereinander; vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskonvention) kann neben den Staaten auch die Europäische Kommission für Menschenrechte auftreten. Zu den internationalen Gerichten zählen auch Kriegsverbrechertribunale sowie zwischenstaatliche Schiedsgerichte und der Ständige Schiedsgerichtshof.
Universal-Lexikon. 2012.