Kapitalstruktur,
die Zusammensetzung des Kapitals (Passivseite der Bilanz) eines Unternehmens nach der Herkunft beziehungsweise Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigen-, Fremdkapital) und der Fristigkeit beziehungsweise Dauer der Kapitalüberlassung (lang-, mittel-, kurzfristiges Kapital); speziell das absolute und relative Verhältnis des Eigenkapitals zum Fremdkapital. Besondere Kennziffern sind z. B. der Verschuldungskoeffizient (Verhältnis Fremdkapital/Eigenkapital), die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtkapital), gebundenes Kapital (Eigenkapital und langfristiges Kapital/Bilanzsumme) sowie die Fremdkapitalstruktur (langfristiges/kurzfristiges Fremdkapital). Die Kenntnis der Kapitalstruktur ist Voraussetzung für eine sinnvolle Finanzierung und auch eine Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung. Aus den Kennziffern werden Kapitalstrukturregeln (vertikale Finanzierungsregeln) abgeleitet, die bestimmte Mindest- oder Höchstanteile beziehungsweise Mindestrelationen angeben (Beispiel: Das Fremdkapital soll das Eigenkapital nicht übersteigen).
Universal-Lexikon. 2012.