Klimarahmenkonvention,
Abkürzung KRK, auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 (»Erdgipfel«) von 159 Staaten unterzeichnete Konvention zum Schutz des Erdklimas. Damit wurde eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage zum globalen Klimaschutz geschaffen. Am 21. 3. 1994 konnte die Konvention in Kraft treten, nachdem über 50 Staaten sie ratifiziert hatten; bis November 2000 wurde die Klimarahmenkonvention von 186 Staaten ratifiziert. Ziel des Übereinkommens (laut Art. 2) ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Dieses Niveau soll innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, in dem die Ökosysteme sich auf natürlicher Weise den Klimaänderungen anpassen können.
Wegen ihrer besonderen Verantwortung als Hauptverursacher des Treibhauseffekts haben die Industrieländer die Zielsetzung akzeptiert, die Emissionen von Kohlendioxid u. a. Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Eine konkrete Zeitvorgabe für die Rückführung festzuschreiben war wegen der blockierenden Haltung der USA bei den Verhandlungen jedoch nicht gelungen. Der Konventionsentwurf blieb somit hinter den Vorstellungen der Europäischen Union zurück, die eine Stabilisierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf der Basis von 1990 und anschließende Reduzierung forderte. Eine Reduzierung der Emissionen in den Industrieländern ist notwendig, da die globalen Emissionen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer (z. B. Brasilien, China, Indien) weiter wachsen werden. - Die KRK legt einen Folgeprozess fest, der durch regelmäßige Konferenzen der Vertragsparteien (Vertragsstaatenkonferenzen) konkretisiert wird. (Weltklimakonferenz)
Universal-Lexikon. 2012.