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Leuchtorgane
Leucht|organe,
 
Photophoren, durch Chemilumineszenz selbst Licht erzeugende oder über das Vorhandensein symbiontischer Bakterien (Leuchtbakterien) zur Lichtquelle werdende Organe leuchtender Tiere. Einfache Leuchtorgane bestehen aus einem Leuchtteil, der von einem Becher schwarzer Pigmentzellen umgeben ist. Höher entwickelte Leuchtorgane haben noch eine Licht reflektierende Schicht. Die am höchsten entwickelten Leuchtorgane (z. B. bei Tiefseebeilfischen) sind außerdem mit einer Linse, gelegentlich mit einem Farbfilter ausgestattet und können zudem eine Blende aufweisen. Leuchtorgane haben vermutlich die Funktion, Beutetiere oder Geschlechtspartner anzulocken und Feinde abzuschrecken.

Universal-Lexikon. 2012.