Lieferạntenkredit,
kurzfristiger Nichtbankenkredit, bei dem der Lieferant eines Wirtschaftsgutes dem Abnehmer durch Gewährung eines Zahlungsziels über die übliche Frist hinaus die Zahlung zu einem festgesetzten späteren Zeitpunkt ermöglicht. Der Abnehmer erhält keinen Geldkredit, lediglich seine Zahlungsverpflichtung wird ihm in der Regel bis zu 3 Monaten gestundet. Im Gegensatz zum Bankkredit wird der Lieferantenkredit meist ohne Kreditwürdigkeitsprüfung oder Stellung von besonderen Kreditsicherheiten gewährt, allerdings sichert sich der Lieferant bis zur Bezahlung den Eigentumsvorbehalt. Die Kosten für den Abnehmer bestehen im Verzicht auf den Skontoabzug im Falle sofortiger Zahlung; sie sind in der Regel wesentlich höher als beim Bankkredit. Für den Lieferanten zählt der Lieferantenkredit zum absatzpolitischen Instrumentarium. Das Lieferantendarlehen ist ein langfristiger Geldkredit des Lieferanten an den Abnehmer zur Beschaffung von Investitionsgütern, die den Absatz der Produkte des Lieferanten erst ermöglichen (z. B. Darlehen von Brauereien an Gaststättenbesitzer zur Finanzierung der Einrichtung).
Universal-Lexikon. 2012.