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Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen,
 
Leistungen, die die Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose gewähren kann, wenn dies zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. Mobilitätshilfen umfassen Leistungen für den Lebensunterhalt, für Arbeitskleidung und -gerät und bei auswärtiger Beschäftigung Fahrt-, Umzugskosten, Kosten für getrennnte Haushaltführung (§§ 53 folgende Sozialgesetzbuch III).

Universal-Lexikon. 2012.