billigermaßen (veraltet); mit Recht; billigerweise (veraltet); rechtmäßig; mit Fug und Recht; gerechtfertigterweise; zu Recht; richtigerweise; gerechtfertigtermaßen
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kor|rẹk|ter|wei|se <Adv.>:
(in Bezug auf ein Verhalten o. Ä.) wie es richtig ist u. erwartet wird.
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Universal-Lexikon. 2012.