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Notenprivileg
Notenprivileg,
 
Notenmonopol, Noten|ausgabemonopol, die ausschließliche Befugnis, Banknoten (Papiergeld) auszugeben. In Deutschland steht das Notenprivileg der Deutschen Bundesbank zu (§ 14 Bundesbank-Gesetz), die in eigener Verantwortlichkeit über die Ausgabe der Banknoten entscheidet. Das Notenprivileg ist ein bedeutsames Mittel währungspolitischer Steuerung. (Münze)

Universal-Lexikon. 2012.