Akademik
Null und nichtig
Null und nichtig
Die Zwillingsformel wird emotional verstärkend im Sinne von »ungültig« gebraucht:
Das
Gericht
erklärte den
Vertrag
für null und nichtig. Die Abmachungen sind null und nichtig, solange nicht alle Beteiligten zugestimmt haben.
Universal-Lexikon
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2012
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