Pay per View
[Abk. PPV, dt. »Bezahlen pro Sendung«], Form des Pay-TV (Bezahlfernsehen), bei dem der Zuschauer nur das bezahlen muss, was er sich ansieht. Hierbei sind mehrere Tarifmodelle möglich, z. B. Abrechnung nach Sehdauer in Minuten oder die Abrechnung nach Sendung (Film, Reportage, Talkshow, Länderspiel usw.).
Pay per View lässt sich in zwei verschiedenen Varianten verwirklichen:
- Pay per View mit festem Programmangebot,
- Pay per View auf Abruf (Abruf-Pay-TV).
In der ersten Variante verfügt der Zuschauer über einen oder mehrere exklusiv reservierte Fernsehkanäle (Pay-per-View-Kanäle) mit einem festen Programmangebot, das er nach Bedarf nutzt und dafür ein nutzungsabhängiges Entgelt entrichtet. Dazu müssen die zugrunde liegenden Netze über Rückkanäle verfügen, die die Abrechnungsdaten zurück zum Diensteanbieter senden. Die Abrechnungsdaten können z. B. temporär im Decoder gespeichert und über eine leitungsvermittelte Telefon- oder ISDN-Verbindung wöchentlich abgefragt werden.
Die zweite Variante, Pay per View auf Abruf, bietet den wahlfreien Abruf von Fernsehsendungen, auch als Video on Demand (VOD) bezeichnet. Ein Problem dabei ist die große Übertragungsbandbreite, die das Kabelnetz bieten muss, weil sehr viele Zuschauer Fernsehübertragungen gleichzeitig abrufen können. Dazu ist ein Glasfasernetz nötig, das es in Deutschland zurzeit noch nicht flächendeckend gibt.
Universal-Lexikon. 2012.