Akademik

Abruf
Einblick; Einsicht; Zugriff; Zugang

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Ạb|ruf 〈m. 1; unz.〉 das Abrufen ● auf \Abruf sofort, wenn es gebraucht wird; 〈Kaufmannsspr.〉 nach u. nach (Anweisung zur Teillieferung einer gekauften Warenmenge); etwas auf \Abruf bereithaben; sich auf \Abruf bereithalten; eine Existenz auf \Abruf eine gefährdete Existenz

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Ạb|ruf, der; -[e]s, -e <Pl. selten>:
1. Aufforderung, sich von einem Ort, einer Stelle wegzubegeben; Abberufung:
sich auf A. (für die Weisung zu kommen) bereithalten.
2. (Kaufmannsspr.) Weisung des Käufers an den Verkäufer, eine Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern:
eine Ware auf A. kaufen, bestellen;
den Käufer zum A. (zum Abrufen) der Ware auffordern.
3. (Bankw.) Abheben vom Konto:
der A. einer Summe.

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Abruf,
 
1) Handel: Anweisung eines Käufers meist aus kostenrechnerischen und organisatorischen Gründen an den Verkäufer, die Waren in gleichen Teilmengen innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne zu liefern (auf Abruf).
 
 2) Informatik: Anweisung an einen Speicher oder ein Programm zur Abgabe von Informationen.

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Ạb|ruf, der; -[e]s, -e <Pl. selten>: 1. Aufforderung, sich von einem Ort, einer Stelle wegzubegeben; Abberufung: sich auf A. (für die Weisung zu kommen) bereithalten; Ü Eine Unsumme von Stunden ... sind mir auf A. (abrufbar) im Gedächtnis (Frisch, Stiller 396). 2. (Kaufmannsspr.) Weisung des Käufers an den Verkäufer, eine Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern: eine Ware auf A. kaufen, bestellen; den Käufer zum A. (zum Abrufen) der Ware auffordern. 3. (Bankw.) Abheben vom Konto: der A. einer Summe.

Universal-Lexikon. 2012.