Akademik

Ferien
Freizeit; Urlaub

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Fe|ri|en ['fe:ri̯ən], die <Plural>:
a) der Erholung dienende, in bestimmten Abständen immer wiederkehrende Zeit von mehreren Tagen oder Wochen, in der Institutionen wie Parlament, Schule, Universität u. a. geschlossen sind, nicht arbeiten:
das Theater hat im Sommer Ferien; die Ferien beginnen bald.
Zus.: Betriebsferien, Herbstferien, Osterferien, Parlamentsferien, Pfingstferien, Schulferien, Semesterferien, Sommerferien, Theaterferien, Weihnachtsferien, Werksferien, Winterferien.
b) Zeit der Erholung:
Ferien an der See; gemeinsam Ferien machen; er braucht dringend Ferien.
Syn.: Urlaub.

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Fe|ri|en 〈nur Pl.〉 mehrtägige od. mehrwöchige Arbeitspause, Urlaub (Schul\Ferien, Semester\Ferien) ● \Ferien bekommen, erhalten, haben, machen, nehmen; die großen \Ferien 〈Schule〉 Sommerferien; in die \Ferien fahren, gehen; einmal \Ferien vom Ich machen vom Alltag völlig ausspannen [<lat. feriae „Feiertage“; seit 1521 „geschäftsfreie Tage“; dasselbe: Feier; verwandt mit Fest]

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Fe|ri|en <Pl.> [lat. feriae = Festtage, Ruhetage, urspr. = die für religiöse Handlungen bestimmten Tage, mit: fanum (fanatisch) u. festus (Fest) zu einem Subst. mit der Bed. »religiöse Handlung«]:
a) mehrere zusammenhängende Tage od. Wochen dauernde, der Erholung dienende, turnusmäßig wiederkehrende Arbeitspause einer Institution (z. B. der Schule, der Hochschule, des Gerichts od. des Parlaments):
die großen F. (die langen Sommerferien der Schulen);
wir haben F.;
das Parlament geht in die F.;
b) Urlaub:
F. machen;
die F. an der See verbringen;
in die F. fahren;
Ü Mutter braucht dringend einmal F. von der Familie;
F. vom Ich (das Losgelöstsein vom Alltag, von sich selbst; zeitlich begrenzte Abkehr, völlige Entspannung vom Alltagsleben; wohl nach dem gleichnamigen Roman von P. Keller, 1873–1932).

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Feri|en
 
[lateinisch] Plural,  
 1) allgemein: längere Arbeitspause einer Institution oder eines Betriebs, z. B. Schulferien, Gerichtsferien. (Urlaub, Freizeit)
 
 2) lateinisch Feriae, im antiken Rom die Tage, an denen zu Ehren bestimmter Götter die Arbeit, v. a. die Rechtspflege, ruhte; es wurden kulturelle Handlungen von Beamten und Priestern vorgenommen, zum Teil auch Spiele veranstaltet. Die festen staatlichen Feiertage (feriae publicae stativae) waren in den allgemeinen Kalendern (fasti) verzeichnet, besondere Feiertage in speziellen Festkalendern (ferialia). Im Singular (feria) kommt das Wort erst im frühchristlichen Kirchenkalender vor, in dem zur Vermeidung der alten heidnischen Namen die Wochentage als feria secunda (Montag), feria tertia (Dienstag) usw. bezeichnet werden.
 

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Fe|ri|en <Pl.> [lat. feriae = Festtage, Ruhetage, urspr. = die für religiöse Handlungen bestimmten Tage, mit: fanum (↑fanatisch) u. festus (↑Fest) zu einem Subst. mit der Bed. „religiöse Handlung“]: a) mehrere zusammenhängende Tage od. Wochen dauernde, der Erholung dienende, turnusmäßig wiederkehrende Arbeitspause einer Institution (z. B. der Schule, der Hochschule, des Gerichts od. des Parlaments): die F. fangen an, dauern von Mitte Juli bis Anfang September, sind zu Ende; die großen F. (die langen Sommerferien der Schulen); wir haben F.; das Parlament geht in die F.; in den F. verreisen wir; b) Urlaub: F. an der See, gemeinsam F. machen; in die F. fahren; Ü Mutter braucht dringend einmal F. von der Familie; F. von der Großstadt (MM 20. 8. 84, 13); *F. vom Ich (das Losgelöstsein vom Alltag, von sich selbst; zeitlich begrenzte Abkehr, völlige Entspannung vom Alltagsleben; wohl nach dem gleichnamigen Roman von P. Keller, 1873 bis 1932).

Universal-Lexikon. 2012.