Reichsmatrikel,
im Heiligen Römischen Reich ursprünglich das Verzeichnis der Reichsstände, dann v. a. die darin enthaltenen, von den Ständen aufzubringenden Kontingente der Reichsarmee und die hierzu notwendigen Finanzbeiträge. Erste Ansätze einer Reichsmatrikel finden sich 1422, doch Versuche, eine unabhängige Reichssteuer einzuführen, scheiterten. Auf dem Wormser Reichstag (1521) wurde eine wirksame Reichsmatrikel erstellt, auf deren Grundlage die finanziellen Leistungen der Stände zur Aufstellung und zum Unterhalt des Reichskontingents in Form von Matrikularbeiträgen festgelegt wurden.
Universal-Lexikon. 2012.