Risikostrukturausgleich,
Verfahren, mit dem Einnahmenunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen, die aufgrund unterschiedlicher Versichertenrisiken entstehen (Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, Zahl der beitragsfrei Familienversicherten, Alter und Geschlecht der Versicherten), durch Zahlungen zwischen den Kassen ausgeglichen werden (§ 266 SGB V, Risikostrukturausgleichs-VO vom 3. 1. 1994). Der Risikostrukturausgleich wird bisher in den neuen Ländern und im alten Bundesgebiet getrennt vorgenommen; 1999 soll die erste Stufe eines gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs eingeführt werden.
Universal-Lexikon. 2012.