Schusswaffen,
im Sinne des deutschen Waffengesetzes in der Fassung vom 8. 3. 1976 Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, zum Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Schusswaffen mit einer Länge bis zu 60 cm sind Kurzwaffen, mit einer Länge von mehr als 60 cm Langwaffen.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Schießpulver: Für Feuerwerke und Geschütze
Universal-Lexikon. 2012.