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Ge|fäng|nis|stra|fe [gə'fɛŋnɪsʃtra:fə], die; -, -n:im Gefängnis zu verbüßende Freiheitsstrafe:
eine Gefängnisstrafe verbüßen, absitzen; er wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.
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Ge|fạ̈ng|nis|stra|fe 〈f. 19〉 zeitl. begrenzte Freiheitsstrafe in leichterer Form als die Zuchthausstrafe ● jmdn. zu einer \Gefängnisstrafe verurteilen
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Ge|fạ̈ng|nis|stra|fe, die:
im Gefängnis zu verbüßende Freiheitsstrafe:
eine G. verbüßen, absitzen;
jmdn. zu einer G. von zwei Jahren verurteilen.
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Ge|fạ̈ng|nis|stra|fe, die: im Gefängnis zu verbüßende Freiheitsstrafe: eine G. verbüßen, absitzen; jmdn. zu einer G. von zwei Jahren verurteilen.
Universal-Lexikon. 2012.