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Signaturgesetz
Signaturgesetz
 
[Abk. SigG], Artikel des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG, Multimediagesetz), mit dem die Voraussetzungen für eine elektronische Signatur und die entsprechenden Verschlüsselungs- und Zertifizierungsverfahren geschaffen werden. Die Novelle vom Frühjahr 2001 enthält gegenüber der Erstfassung von 1997 im Wesentlichen Klarstellungen im Bereich der Zertifizierung.

Universal-Lexikon. 2012.