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Sitzungspolizei
Sitzungspolizei,
 
richterliche Verfahrenstätigkeit, die der Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung in der mündlichen Verhandlung dient. Es können vorbeugende und ahndende Maßnahmen getroffen werden (Ordnungsmittel). Zuständig für sitzungspolizeilichen Maßnahmen ist teils der Vorsitzende, teils das Kollegium.

Universal-Lexikon. 2012.