Sortimẹntspolitik,
Teilbereich des Marketing von Handelsbetrieben, der alle Entscheidungen über die Festlegung der Sortimente umfasst unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Abnehmer beziehungsweise Kunden sowie der unternehmerischen Ziele. Bei Industriebetrieben spricht man von Produktionsprogrammpolitik. Ein Sortiment setzt sich aus Waren und/oder Dienstleistungen (auch Serviceleistungen) zusammen und gliedert sich in der Regel in verschiedenen Ebenen vom Gesamtsortiment über Abteilungen, Haupt- und Unterwarengruppen bis zum Artikel (hierarch. Sortimentsstruktur).
Im Rahmen der Sortimentspolitik sind lang-, mittel- und kurzfristige Entscheidungen zu treffen. Die langfristigen, strategischen Entscheidungen betreffen die Sortimentsorientierung, d. h. die Sortimentsstruktur (z. B. welche Bedürfnisse welcher Zielgruppe stehen im Mittelpunkt?), das Sortimentsniveau (z. B. sollen nur Kunden mit hoher Kaufkraft angesprochen werden?) und die Wettbewerbsausrichtung (z. B. soll sich das Sortiment von vergleichbaren Angeboten abheben?). Eher mittelfristig angelegt sind Entscheidungen über die Sortimentsdimensionierung. Dabei müssen die Sortimentsbreite, d. h. die Anzahl der verschiedenen Warengruppen oder Produktlinien, und die Sortimentstiefe, d. h. die Anzahl der Produktvarianten innerhalb der Warengruppen beziehungsweise Produktlinien, festgelegt werden. Eher kurzfristig sind die Entscheidungen über die Sortimentsdynamik, d. h. das Verhalten bei Produktinnovationen und die Anpassung an das veränderte Konsumentenverhalten.
Der Erfolg der Sortimentspolitik kann anhand von Umsatzanteilen, Handelsspannen, Umschlagshäufigkeiten u. a. Formen von Absatz- oder Sortimentsanalysen sowie durch Anwendung des Portfoliomanagements gemessen werden. Grundlage für solche Analysen sind oft computergestützte Warenwirtschaftssysteme.
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Sor|ti|mẹnts|po|li|tik, die: (zum Marketing gehörende) unternehmerische Politik, die das Sortiment betrifft.
Universal-Lexikon. 2012.