übervorteilen; übertölpeln
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über|rum|peln [y:bɐ'rʊmpl̩n] <tr.; hat:jmdn., der völlig unvorbereitet ist, mit etwas überraschen, sodass er sich nicht wehren oder ausweichen kann:
man muss den Gegner überrumpeln; er hat sie mit seiner Frage überrumpelt; lass dich von dem Vertreter bloß nicht überrumpeln!
Syn.: ↑ überfahren.
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über|rụm|peln 〈V. tr.; hat〉
1. überraschen u. verblüffen
2. unerwartet angreifen
● den Gegner \überrumpeln; jmdn. mit einer Frage \überrumpeln [→ rumpeln; urspr. „lärmend überfallen“]
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jmdn., der völlig unvorbereitet ist, mit etw. überraschen, sodass er sich nicht wehren od. nicht ausweichen kann:
den Gegner ü.;
lass dich von dem Vertreter bloß nicht ü.;
er hat sie mit seiner Frage, seiner Einladung überrumpelt.
Dazu:
Über|rụm|pe|lung, Über|rụmp|lung, die; -, -en.
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über|rụm|peln <sw. V.; hat [zu 1↑rumpeln, eigtl. = mit Getöse überfallen]: jmdn., der völlig unvorbereitet ist, mit etw. überraschen, sodass er sich nicht wehren od. nicht ausweichen kann: den Gegner ü.; ... überrumpelte der Halblinke Naumann die unsichere Hertha-Abwehr zum zweiten Mal (Welt 28. 4. 65, 8); jetzt galt es nur noch, die Flugzeugkidnapper zu ü. (Cotton, Silver-Jet 121); er hat sie mit seiner Frage überrumpelt; Eine irregeleitete Ballmutter ... überrumpelte ihn mit einer Einladung, der er sich ohne große Unhöflichkeit nicht entziehen konnte (A. Kolb, Daphne 13); lass dich von dem Vertreter, Versicherungsheini bloß nicht ü.; Was seine Gesprächspartner regelmäßig überrumpelt (verblüfft, überrascht), ist diese »aufgeräumte Herrenhaftigkeit« (Woche 28. 2. 97, 3).
Universal-Lexikon. 2012.