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frei|wil|lig ['frai̮vɪlɪç] <Adj.>:aus eigenem freiem Willen:
freiwillige Helfer; sie hat freiwillig auf einen Teil ihres Gewinns verzichtet.
Syn.: aus eigenem Antrieb, aus freien Stücken, ohne Aufforderung, ↑ unaufgefordert, von allein, von sich aus.
• bereitwillig/freiwillig
Wer bereitwillig etwas macht, macht es gern, ohne sich zu sträuben:
– Sie gab bereitwillig Auskunft.
– Er fand schnell bereitwillige Helfer, die alles machten, was er ihnen sagte.
Freiwillig betont den eigenen, freien Willen, aus dem heraus etwas getan wird, also die Abwesenheit von Zwang:
– Es war mein freiwilliger Entschluss, den Job zu wechseln.
– Er ist freiwillig mitgekommen.
– Ich habe mich freiwillig zu dieser Arbeit gemeldet.
– Man hoffte auf einen freiwilligen Verzicht auf höheren Lohn.
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frei|wil|lig 〈Adj.〉 ungezwungen, von selbst, aus eigenem Antrieb ● \freiwillige Feuerwehr; \freiwillige Gerichtsbarkeit Mitwirkung von Gerichten in Fällen, in denen zw. den Beteiligten kein Streit besteht; \freiwilliges soziales Jahr; sich \freiwillig melden (für eine Aufgabe, zum Kriegsdienst)
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frei|wil|lig <Adj.>:
aus eigenem freiem Willen geschehend; ohne Zwang ausgeführt:
-e Helfer, Leistungen;
bei der -en Feuerwehr;
ein -es soziales Jahr;
sich f. für etw. melden.
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frei|wil|lig <Adj.>: aus eigenem freiem Willen; ohne Zwang: -e Helfer; wir bieten eine leistungsgerechte Dotierung sowie -e Sozialleistungen (Saarbr. Zeitung 1. 12. 79, 58); In der -en Feuerwehr ist er Gruppenführer (Chotjewitz, Friede 75); Wer macht denn f. was, ehrenamtlich mein' ich (Brot und Salz 325); sich f. melden für etw.; dieser Dienst ist f.; f. mitkommen.
Universal-Lexikon. 2012.