Akademik

ausgemacht
festgelegt; erklärt; abgesprochen; vereinbart; abgemacht

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aus|ge|macht 〈Adj.; umg.〉
1. erwiesen, bewiesen
2. eindeutig, vollkommen
● \ausgemachter Blödsinn; ein \ausgemachter Schurke; →a. ausmachen

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aus|ge|macht <Adj.> [zu veraltet ausmachen = bis zu Ende machen]:
1. sicher, gewiss feststehend, beschlossen:
eine -e Sache;
etw. als a. voraussetzen;
als a. gelten.
2.
a) sehr groß, ausgesprochen, vollkommen:
eine -e Dummheit, Schurkerei;
er ist ein -er Snob;
b) <intensivierend bei Adjektiven> sehr, überaus, ausgesprochen:
das war ein a. schäbiges Verhalten.

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aus|ge|macht [zu veraltet ausmachen = bis zu Ende machen]: 1. sicher, gewiss feststehend, beschlossen: zwischen den Jungs ... ist -e Sache, es geht ein Gespenst um (A. Zweig, Grischa 81); etw. als a. voraussetzen; als a. gelten; Ich kann nicht genesen, es ist a. (es steht fest; Th. Mann, Zauberberg 496). 2. a) sehr groß, ausgesprochen, vollkommen: eine -e Dummheit, Schurkerei; er ist ein -er Snob; b) <intensivierend bei Adjektiven> sehr, überaus, ausgesprochen: das war ein a. schäbiges Verhalten.

Universal-Lexikon. 2012.