Verschleppte,
zunächst die während des Zweiten Weltkriegs durch deutsche Einwirkung (Zwangsarbeit, Räumung) aus ihrer Heimat verdrängten nichtdeutschen Menschen, die sich bei Kriegsende noch in der Fremde (Europa, Naher Osten) befanden. Einen Teil davon bilden die Displaced Persons. Der Begriff Verschleppte wurde von alliierter Seite geprägt; heimatvertriebene Deutsche fielen nicht darunter. Nach dem Krieg wurden, in Abänderung des ursprünglichen Begriffs, auch alle die Nichtdeutschen als Verschleppte behandelt, die aus Furcht vor der sowjetischen Besatzung ihre Heimat verlassen hatten. Die Zahl der Verschleppten betrug über 9 Mio., von denen rd. 8 Mio. bald in ihr Herkunftsland zurückkehrten. Für die am 31. 12. 1946 in Deutschland, Österreich und Italien noch vorhandenen Verschleppten (1,04 Mio.), deren Zahl durch Flüchtlinge aus den östlichen Staaten vermehrt worden war und später weiter vermehrt wurde, übernahmen bis 1947 die »United Nations Relief and Rehabilitation Administration« (UNRRA), 1947-51 die Internationale Flüchtlingsorganisation die Sorge. Die Rechtsstellung der in Deutschland lebenden Verschleppten wurde im Gesammelten über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG) vom 25. 4. 1951 geregelt, sie genießen auch die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention. Erst mit der Reform des Ausländerrechts 1990 wurden den Verschleppten und ihren Nachkommen Einbürgerungsansprüche eingeräumt. Die internationale Betreuung der Verschleppten übt für die UN der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) aus.
Universal-Lexikon. 2012.