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Pfle|ge ['pf̮le:gə], die; -:a) Versorgung, Betreuung, deren ein Mensch (oder ein anderes Lebewesen) aus bestimmten Gründen bedarf:
sie übernahm die Pflege ihres kranken Vaters; sie haben unsere Haustiere, Blumen vorübergehend in Pflege genommen.
Syn.: ↑ Fürsorge.
Zus.: Krankenpflege, Säuglingspflege.
b) beständiges Vornehmen bestimmter Handlungen zur Erhaltung oder Verbesserung eines bestimmten Zustandes:
die Pflege der Hände, der Blumen; etwas erfordert viel, wenig Pflege.
Zus.: Denkmalpflege, Fußpflege, Gesichtspflege, Schönheitspflege, Zahnpflege.
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Pfle|ge 〈f. 19〉
1. Obhut u. Fürsorge, sorgende Behandlung (Kinder\Pflege, Kranken\Pflege)
2. Aufsicht u. Sorge für den Lebensunterhalt (meist gegen Entgelt)
3. Sorge für Sauberkeit u. Gesunderhaltung bzw. Instandhaltung (Denkmals\Pflege, Körper\Pflege, Fuß\Pflege)
4. Sorge für etwas (Gesundheits\Pflege, Schönheits\Pflege)
● aufopfernde, liebevolle, sorgfältige, treue \Pflege; der Hund hat bei ihnen gute \Pflege wird gut versorgt; jmdm. ein Kind, Tier, eine Pflanze in \Pflege geben; ein Kind, Tier, eine Pflanze in \Pflege nehmen [→ pflegen]
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1.
eine liebevolle, aufopfernde P.;
ein Kind in P. geben (in einer fremden Familie aufziehen lassen);
ein Kind in P. nehmen (ein fremdes Kind bei sich aufziehen);
b) Behandlung mit den erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung eines guten Zustands:
die P. der Gesundheit;
die P. von Grünanlagen;
c) Mühe um die Förderung od. [Aufrecht]erhaltung von etw. Geistigem [durch dessen Betreiben, Ausübung]:
die P. von Kunst und Wissenschaft, der Sprache, guter [persönlicher, politischer] Beziehungen.
2. (schweiz.) Amt, öffentliche Stelle für Pflege (1 a).
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Pfle|ge, die; - [mhd. pflege, spätahd. pflega, zu ↑pflegen]: 1. a) das Pflegen (1 a); sorgende Obhut: eine liebevolle, aufopfernde P.; Für mich war zunächst der Aufenthalt im Krankenhaus herrlich: vernünftige P. durch die guten Schwestern (Normann, Tagebuch 156); die P. eines Kranken übernehmen; das Kind braucht [eine] ganz besondere P., bedarf der ständigen P.; bei jmdm. in P. sein; ein Kind in P. geben (in einer fremden Familie aufziehen lassen); ein Kind in P. nehmen (ein fremdes Kind bei sich aufziehen); der Verunglückte kam erst spät in ärztliche P. (Behandlung); b) Behandlung mit den erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung eines guten Zustands: die P. des Körpers, der [Gesichts]haut, der Hände, Haare, der Gesundheit; die P. von Baudenkmälern, Grünanlagen, der Pferde; Ein Teil der Tiere muss zur P. des Bestandes geschossen werden (natur 8, 1991, 16); diese Blumen erfordern nicht viel P.; c) Mühe um die Förderung od. [Aufrecht]erhaltung von etw. Geistigem [durch dessen Betreiben, Ausübung]: die P. der Kulturgüter, von Kunst und Wissenschaft, der Musik, der Sprache, guter [persönlicher, nachbarlicher, politischer] Beziehungen; Ziel seines Unterrichts war die P. ethischer Gesinnung (Niekisch, Leben 24). 2. (schweiz.) Amt, öffentliche Stelle für ↑Pflege (1 a).
Universal-Lexikon. 2012.