Rolle; Part; Charakter; Individuum; Mensch; Subjekt; Typ (umgangssprachlich); Persönlichkeit; Einzelwesen
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Per|son [pɛr'zo:n], die; -, -en:Mensch als individuelles Wesen:
eine Familie von vier Personen; beide Ämter sind in einer Person vereinigt (werden von einem Menschen geleitet).
Zus.: Autoritätsperson, Hauptperson, Kontaktperson, Nebenperson.
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Per|son 〈f. 20〉
1. Mensch (als lebendes Wesen) im Gegensatz zu einer Sache
2. Mensch in seiner bes. Eigenart
3. Mensch im Gefüge von Staat u. Gemeinschaft
4. 〈Lit.〉 handelnde Figur, Gestalt
5. 〈Gramm.〉 Sprecher, Hörer od. etwas Drittes (einen Dritten) bezeichnende grammat. Kategorie
6. 〈abwertend〉 Frau, Mädchen
● die \Personen eines Theaterstücks ● \Personen sind (bei dem Unfall) nicht verletzt worden ● wir waren sechs \Personen; erste, zweite, dritte \Person 〈Gramm.〉 → Lexikon der Sprachlehre; du nimmst deine \Person viel zu wichtig dich selbst; dumme, eingebildete, lästige \Person; eine große, hübsche, stattliche \Person; eine unbekannte, geheimnisvolle \Person; er ist dort eine sehr wichtige \Person ● in dieser Geschichte treten Eigenschaften als \Personen auf; ich für meine \Person 〈umg.〉 ich selbst, was mich betrifft; er ist die Gutmütigkeit, Geduld in \Person 〈fig.〉 er ist sehr gutmütig, sehr geduldig; er ist Hausmeister und Gärtner in einer \Person er übt beide Ämter zugleich aus; er kam in (eigener) \Person 〈umg.〉 selbst; du musst bei der Beurteilung die \Person von der Sache trennen; →a. Ansehen, juristisch, lustig, stumm [<mhd. persone <lat. persona „Rolle, Maske des Schauspielers“ <etrusk. (?) phersu „Maske“]
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Per|son , die; -, -en [mhd. persōn(e) < lat. persona = ↑ Maske (1 a); die durch diese Maske dargestellte Rolle; Charakter; Mensch]:
1.
a) Mensch als Individuum, in seiner spezifischen Eigenart als Träger eines einheitlichen, bewussten Ichs:
eine [un]bekannte P.;
man muss die P. vom Amt, von der Sache trennen;
deine P. soll (du sollst) nicht in die Erörterungen hineingezogen werden;
juristische P. (Rechtsspr.; Anstalt, Körperschaft als Träger von Rechten u. Pflichten);
natürliche P. (Rechtsspr.; Mensch als Träger von Rechten u. Pflichten);
ich für meine P. (was mich betrifft, ich) stimme zu;
seine P., die eigene P. (sich selbst) in den Vordergrund stellen;
sie mussten Angaben zur P. machen (über sich selbst Auskunft geben);
☆ jmd. in [eigener/(veraltend, noch scherzh.:) höchsteigener] P. (jmd. selbst, [höchst]persönlich);
etw. in P. sein (die Verkörperung von etw. sein: er ist die Ruhe in P.);
etw. in einer P. sein (etw. zugleich sein, in sich vereinigen);
2. Mensch hinsichtlich seiner äußeren, körperlichen Eigenschaften:
eine männliche, weibliche P.
3. Figur, Gestalt in der Dichtung od. im Film:
die -en und ihre Darsteller.
4. (emotional) [weibliche] Person (1 a) im Hinblick auf eine aus Sprechersicht positive od. negative Wertung:
so eine [freche] P.!
5. <o. Pl.> (Sprachwiss.) Form des Verbs od. Pronomens, die an die sprechende[n], an die angesprochene[n] od. an die Person[en] (1 a) od. Sache[n], über die gesprochen wird, geknüpft ist:
das Verb steht in der zweiten P. Plural.
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Person
[mittelhochdeutsch persōn(e), von lateinisch persona »Maske« (des Schauspielers), dann der Schauspieler selbst und die von ihm dargestellte Rolle, von personare »hindurchtönen«],
1) Philosophie: der Mensch als geistiges Einzelwesen. Die Unterscheidung vom Begriff des Individuums ist nicht einheitlich, jedoch wird hierunter hauptsächlich die numerische Vereinzelung im Bereich der Natur verstanden, während sich der Begriff Person auf die dem Menschen spezifisch und für seine Sittlichkeit grundlegenden Voraussetzungen bezieht. Hiernach ist der Mensch entsprechend seiner psychologischen Doppelstellung Individuum und Person zugleich. Zu den Bestimmungen der Person rechnen in erster Linie die eigenwertige Einheit des Ich (strukturelle Einheit des Erlebens, Handelns und Sagens), die geistige Bewusstheit und mit ihr die Fähigkeit zur Erkenntnis und Selbsterkenntnis, die hieraus resultierende Möglichkeit der Verfügung über sich selbst und die Dinge und zum vorausschauend verantwortlichen und zwecksetzenden Handeln, das sich in relativer Unabhängigkeit von der Kausalität des Physischen nach dem Prinzip der Freiheit vollzieht (Person als »Zweck an sich selbst«, I. Kant). Dementsprechend ist die Person in besonderem Maß geistig-ethisch bestimmt; sie ist ihrer Struktur nach auf Sozialität angewiesen (dialogisches Prinzip, M. Buber) und gemeinschaftsbildend.
Seit der Antike ist der Begriff in unterschiedlichen Bedeutungen und Zusammenhängen verwendet worden. Bei Cicero bezeichnete Person die Rolle, die jemand durch seine Eigenschaften, sein Ansehen und seine Würde im Leben spielt. Die rechtsfähige Person unterschied sich von der »Sache« dadurch, dass sie über sich selbst verfügen und ihr Handeln selbst bestimmen konnte; Sklaven konnten dies nicht. Bis in die Scholastik einflussreich war die von Boethius stammende Definition der Person als »unteilbare Substanz des vernünftigen Wesens«. Auch J. Locke, C. Wolff, J. F. Herbart u. a. verstanden später Person im Sinne der vernunftbegabten Individualität, bestimmt durch das Wissen beziehungsweise Selbstbewusstsein, in verschiedenen Zuständen und Zeiten ein und dieselbe zu sein. Für die neuzeitliche Philosophie trat die Frage der Identität der Person in den Vordergrund. Während R. Descartes an einem eigenen Seelensubstrat als dem Träger der personalen Struktur festhielt (Leib-Seele-Problem), fasste D. Hume das identische Bewusstsein eines Subjekts als bloße Folge der Wahrnehmungen und Erkenntnisse auf. Kant machte geltend, dass sich das Subjekt, die Person, erst über die Ausbildung von Handlungsmöglichkeiten und deren Verwirklichung herstellt. Nicht die bloße Tatsache des (freien) handelnden Eingriffs in den Ablauf natürlicher Prozesse macht eine Person aus, sondern die Freiheit auch von Fremdbestimmung. Nach G. W. F. Hegel kann sich die Bildung einer moralischen Person nur im Rahmen bestimmter historisch gewordener gesellschaftlicher Institutionen, v. a. eines geeigneten Rechtssystems, vollziehen. Dagegen geht K. Marx davon aus, dass die private Verfügung über die Produktionsmittel Ursache für eine ökonomisch gesteuerte Fremdbestimmung der rechtlichen Institutionen in den bürgerlichen Staaten und damit auch einer Selbstentfremdung menschlichem Lebens bildet. Dieses Urteil löste andauernde Diskussionen darüber aus, inwieweit personale Identitätskrisen und Deformationen Folge nicht nur privater Anlagen und Biographien, sondern gesellschaftlich bedingt sind.
2) Psychologie: der Mensch als Individuum in seiner leiblich-seelischen Ganzheit und mit dem Vermögen eines sich selbst bewussten Ich ausgestattet, dessen Struktur Gegenstand zahlreicher Theorien ist (Charakter); heute im Allgemeinen von dem Begriff Persönlichkeit abgelöst.
3) Recht: jeder, dem die Rechtsordnung die Fähigkeit zuschreibt, Rechte und Pflichten zu haben. Man unterscheidet zwischen natürlicher Person (das ist jeder Mensch) und juristischen Personen.
4) In der Religionswissenschaft wird der Personenbegriff als formales Unterscheidungsmerkmal für die grundlegende Einteilung in personal (Polytheismus, Monotheismus) beziehungsweise impersonal strukturierte Religionen (Monismus) herangezogen. Aus dem jeweiligen Gottesbegriff ergeben sich weit reichende Konsequenzen für Anthropologie, Ethik und Jenseitsauffassungen: In personal angelegten Religionen (z. B. Christentum, Islam, griechische Religion) korrespondieren mit dem Individuum Mensch anthropomorphe Gottesbilder und die Vorstellung endzeitlichen Heils als Gemeinschaft mit diesen Gottheiten. Dem unpersönlichen Gottesbild (z. B. Buddhismus, Upanishaden) entspricht eine negative Sicht menschlicher Personalität bis hin zum Verständnis des Heils als Aufhebung jeglicher Individualität.
5) Sprachwissenschaft: grammatische Kategorie bei Verben und Pronomina, die den Sprecher (1. Person oder Lokutiv) vom Angesprochenen (2. Person oder Allokutiv) und vom Besprochenen (3. Person oder Delokutiv) unterscheidet. Sie ist beim Verb durch Affixe, beim Pronomen durch unterschiedliche Stammformen (z. B. »ich«, »du«, »er« usw.) gekennzeichnet.
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Per|son, die; -, -en [mhd. persōn(e) < lat. persona = ↑Maske (1 a); die durch diese Maske dargestellte Rolle; Charakter; Mensch]: 1. a) Mensch als Individuum, in seiner spezifischen Eigenart als Träger eines einheitlichen, bewussten Ichs: eine [un]bekannte P.; Gesucht wird deutschsprachige, verantwortungsbewusste und tüchtige P. (Dolomiten 1. 10. 83, 23); -en sind bei dem Brand glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen; man muss die P. vom Amt, von der Sache trennen; im ganzen Haus war keine P. (niemand) zu finden; die Familie besteht aus fünf -en; der Eintritt kostet drei Mark pro P.; die P. des Kanzlers (der Kanzler) ist nicht betroffen; deine P. soll (du sollst) nicht in die Erörterungen hineingezogen werden; seine P., die eigene P. (sich selbst) in den Vordergrund stellen; Von allen ... ist heute keiner mehr am Leben, außer meiner P. (mir selbst; Plenzdorf, Legende 9); juristische P. (Rechtsspr.; Anstalt, Körperschaft als Träger von Rechten u. Pflichten); natürliche P. (Rechtsspr.; Mensch als Träger von Rechten u. Pflichten); die drei göttlichen -en (christl. Rel.; Gott Vater, Sohn u. Heiliger Geist); ich für meine P. (was mich betrifft, ich) stimme zu; die beiden Ämter sind in einer P. vereinigt (werden von ein u. derselben Person verwaltet); sie mussten Angaben zur P. machen (über sich selbst Auskunft geben); Der Inspektor stellt weiter Fragen zur P. (zur Feststellung der Identität u. bestimmter Lebensumstände), zum Abschluss fragt er: „Vorstrafen?“ (Sobota, Minus-Mann 46); *jmd. in [eigener/(veraltend, noch scherzh.:) höchsteigener] P. (jmd. selbst, [höchst]persönlich); etw. in P. sein (die Verkörperung von etw. sein): er ist die Dummheit, Ruhe in P.; etw. in einer P. sein (etw. zugleich sein, in sich vereinigen); b) (seltener) ↑Persönlichkeit (1): sich mit seiner ganzen P. für etw. einsetzen. 2. Mensch hinsichtlich seiner äußeren, körperlichen Eigenschaften: eine männliche, weibliche P.; kräftige -en eignen sich für diese Tätigkeit besonders; ein Pappdeckelbild ..., das den Hanni in ganzer P. darstellte (Andres, Die Vermummten 85). 3. Figur, Gestalt in der Dichtung od. im Film: die [auftretenden, handelnden] -en eines Romans, eines Dramas; die -en und ihre Darsteller; stumme P. (Theater; Person, die agiert, ohne zu sprechen); komische, lustige P. (Theater veraltet; Hanswurst 1). 4. (emotional) Frau, Mädchen: eine hübsche, reizende, hässliche, gescheite, eingebildete P.; so eine [freche] P.!; Sie war siebzehn, aber für ihr Alter nicht nur eine praktische und tüchtige kleine P. (Danella, Hotel 172). 5. <o. Pl.> (Sprachw.) Form des Verbs od. Pronomens, die an die sprechende[n], an die angesprochene[n] od. an die Person[en (1 a)] od. Sache[n], über die gesprochen wird, geknüpft ist: die erste P. (Sprechender); die zweite P. (Angesprochener); die dritte P. (Besprochener); das Verb steht in der zweiten P. Plural; das Reflexivpronomen stimmt in der 1. und 2. P. mit den Formen des Personalpronomens überein.
Universal-Lexikon. 2012.