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Auf|sichts|be|hör|de 〈f. 19〉 Behörde, die einer untergeordneten Behörde gegenüber Aufsichtsfunktionen wahrnimmt
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Auf|sichts|be|hör|de, die:
Behörde, die die Staatsaufsicht durchführt.
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Auf|sichts|be|hör|de, die: Behörde, die die Staatsaufsicht durchführt.
Universal-Lexikon. 2012.