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Infinitiv
Grundform; Nennform

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Ịn|fi|ni|tiv 〈m. 1; Gramm.〉 Ausgangsform des Verbs, aus der sich dann weitere ableiten lassen; Sy Grundform (3), 〈veraltet〉 Nennform; → Lexikon der Sprachlehre [<lat. (modus) infinitivus „nicht näher bestimmte Zeitwortform“ <modus „Art, Form“ + finire „bestimmen“]

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Ịn|fi|ni|tiv [auch: …'ti:f], der; -s, -e [spätlat. (modus) infinitivus = nicht näher bestimmt(e Zeitwortform)] (Sprachwiss.):
Grundform des Verbs, die nicht durch Person, Numerus, Zeit u. Modus näher bestimmt ist; Nennform:
erweiterter I. (Infinitiv, zu dem noch weitere Satzteile hinzutreten).

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Ịnfinitiv
 
[spätlateinisch (modus) infinitivus »nicht näher bestimmt(e Zeitwortform)«] der, -s/-e, Grundform, Nennform, Sprachwissenschaft: eine infinite Form des Verbs. Sie erfasst den Sachverhalt in der Regel ohne Festlegung auf den Urheber in der Form eines Nomens, das im Satzverband ursprünglich in verschiedenen Abhängigkeiten stand und deshalb dekliniert wurde. So entstanden in den einzelnen indogermanischen Sprachen aus erstarrten Kasusformen unterschiedlicher Infinitivformen (vergleichbar dem Verhältnis von deutsch »ich gehe zur Arbeit - zum Arbeiten - arbeiten«).
 
Der Infinitiv im Deutschen wird mit der Endung -en (»sehen«) oder -n (»wandern«) gebildet; im weiteren Sinn gibt es vier Infinitive (Infinitiv Präsens Aktiv, z. B. »sehen«, Infinitiv Präsens Passiv, »gesehen werden«, Infinitiv Perfekt Aktiv, »gesehen haben«, und Infinitiv Perfekt Passiv, »gesehen worden sein«). Der Infinitiv kann auch - in substantivierter Form - mit Artikel gebraucht werden (substantivierter Infinitiv, z. B. »das Sehen«) und unterschiedliche Funktionen übernehmen, u. a. die der Befehlsform (z. B. »stillgestanden!«), syntaktisch die des Objekts (z. B. »er besitzt ein großes Wissen«), aufgrund von Erweiterung mittels abhängiger Satzglieder auch die eines Gliedsatzes (erweiterter Infinitiv, z. B. »er glaubte, den Grund zu kennen«). Der anstelle eines 2. Partizips verwendete Infinitiv wird als Ersatzinfinitiv bezeichnet (z. B. »er hat alles mit ansehen müssen« (statt: »gemusst«). (accusativus cum infinitivo)
 

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Ịn|fi|ni|tiv [auch: - - -'-], der; -s, -e [spätlat. (modus) infinitivus = nicht näher bestimmt(e Zeitwortform)] (Sprachw.): Grundform des Verbs, die nicht durch Person, Numerus, Zeit u. Modus näher bestimmt ist; Nennform: erweiterter I. (Infinitiv, zu dem noch weitere Satzteile hinzutreten).

Universal-Lexikon. 2012.