* * *
◆ In|stạn|zen|weg 〈m. 1〉 = Dienstweg ● den \Instanzenweg gehen; etwas nur auf dem \Instanzenweg erreichen
◆ Die Buchstabenfolge in|sta... kann in Fremdwörtern auch ins|ta... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -stabil, -stabilität.
* * *
In|s|tạn|zen|weg, der <Pl. selten>:
für die Abwicklung behördlicher, gerichtlicher, parlamentarischer o. Ä. Angelegenheiten vorgeschriebene Reihenfolge von Instanzen; Behördenweg:
ein langer I.;
den I. nehmen, durchlaufen.
* * *
In|stạn|zen|weg, der <Pl. selten>: für die Abwicklung behördlicher, gerichtlicher, parlamentarischer o. ä. Angelegenheiten vorgeschriebene Reihenfolge von Instanzen; Behördenweg: den I. nehmen; wenn der Entwurf als Regierungsvorlage den zeitraubenden I. bis zum Bundestag durchlaufen müsste (Welt 27. 10. 65, 2).
Universal-Lexikon. 2012.