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Mu|si|ker ['mu:zikɐ], der; -s, -, Mu|si|ke|rin ['mu:zikərɪn], die; -, -nen:Person, die [in einem Orchester o. Ä.] eine Tätigkeit im musikalischen Bereich ausübt:
die Musiker proben die Ouvertüre.
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Mu|si|ker 〈m. 3〉
1. 〈i. w. S.〉 jmd., der beruflich ein Musikinstrument spielt
2. 〈i. e. S.〉 Orchestermitglied
[→ Musik]
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Mu|si|ker, der; -s, -:
b) Mitglied eines Orchesters; Orchestermusiker (Berufsbez.)
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Musiker,
Person, die Musik ausübt, im engeren Sinn der Berufsmusiker im Unterschied zum Laienmusiker. Nähere Kennzeichnungen erfolgen gemäß der spezifischen Tätigkeit (Orchester-, Kammermusiker) und dem Ort der Anstellung (Hofmusiker, Stadtmusiker, Kirchenmusiker), dazu kamen seit dem Aufblühen des öffentlichen Musiklebens im 18./19. Jahrhundert die »freien« (d. h. nicht in einem festen Anstellungsverhältnis stehenden) Musiker.
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Mu|si|ker, der; -s, - (Berufsbez.): a) jmd., der beruflich ↑Musik (1), eine Tätigkeit im musikalischen Bereich ausübt: er ist ein genialer M.; In Deutschland waren sie ... auf Tournee. Die M. um den Komponisten Jeff Lynne (Freizeitmagazin 26, 1978, 29); b) Mitglied eines Orchesters; Orchestermusiker: die M. kommen auf die Bühne, stimmen ihre Instrumente.
Universal-Lexikon. 2012.