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un|zu|läng|lich ['ʊnts̮u:lɛŋlɪç] <Adj.> (geh.):den gestellten Anforderungen, den bestehenden Bedürfnissen nur in einem vollkommen unzureichenden Maße Genüge tuend:
er hat unzulängliche Kenntnisse; die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war unzulänglich; ihre Arbeit war vom Lehrer als unzulänglich bezeichnet worden.
Syn.: ↑ dilettantisch (abwertend), ↑ mangelhaft, nicht gut genug, nicht zufriedenstellend, ↑ unbefriedigend, ↑ ungenügend.
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ụn|zu|läng|lich 〈Adj.〉 nicht zulänglich, nicht ausreichend, mangelhaft, ungenügend ● \unzulängliche Ausbildung, Ausrüstung, Entlohnung, Leistung, Versorgung, Vorbereitung; die sanitären Einrichtungen sind \unzulänglich
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ụn|zu|läng|lich <Adj.> (geh.):
nicht zulänglich:
-e Kenntnisse;
unsere Versorgung war u.;
man hat unsere Bemühungen nur u. unterstützt.
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ụn|zu|läng|lich <Adj.> (geh.): nicht ausreichend, um bestehenden Bedürfnissen, gestellten Anforderungen, Aufgaben zu genügen od. zu entsprechen: -e Kenntnisse; dass wir es mit einem unvollkommenen, ja mit einem entschieden -en schriftstellerischen Produkt zu tun haben (Reich-Ranicki, Th. Mann 93); unsere Versorgung war u.; man hat unsere Bemühungen nur u. unterstützt; Die ... Straßenbaustellen ... sind u. abgesichert (ADAC-Motorwelt 4, 1986, 148).
Universal-Lexikon. 2012.