Knirps (umgangssprachlich); Sprössling; Nachwuchs; Abkömmling; Kleiner (umgangssprachlich); Spross (umgangssprachlich); Kind; Nachkomme
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He|r|ạn|wach|sen|der, der Heranwachsende/ein Heranwachsender; des/eines Heranwachsenden, die Heranwachsenden/zwei Heranwachsende:
a) jmd., der heranwächst:
der Heranwachsende litt besonders unter dem jähzornigen Vater;
b) (Rechtsspr.) jmd., der das achtzehnte, aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat:
der Täter war ein Heranwachsender aus der Nachbarschaft.
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Heranwachsender,
Begriff des Jugendstrafrechts, der einen Täter bezeichnet, der zur Tatzeit das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Jugendgerichtsgesetz). Ob für die Tat eines Heranwachsenden Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewendet wird, hängt davon ab, ob der Heranwachsende z. Z. der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Im Zweifel ist Jugendstrafrecht anzuwenden (so die Rechtsprechung).
Universal-Lexikon. 2012.