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ạb||han|deln 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \abhandeln erschöpfend behandeln (Thema)
2. jmdm. etwas \abhandeln durch Herunterhandeln des Preises von jmdm. etwas erhalten
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ạb|han|deln <sw. V.; hat:
1. jmdm. nach längerem Handeln abkaufen:
sie hat ihm die alte Uhr schließlich für die Hälfte abgehandelt;
Ü ich lasse mir von meinem Recht nichts a.
2. [wissenschaftlich] darstellen, gründlich behandeln:
ein Thema, einen Gegenstand a.
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ạb|han|deln <sw. V.; hat: 1. jmdm. nach längerem Handeln abkaufen, durch Herunterhandeln von jmdm. erwerben: dass Ranek ein Gauner sei und ihm das Tuch ... für lausige drei Kartoffeln abgehandelt hätte (Hilsenrath, Nacht 435); Ü ich lasse mir von meinem Recht nichts a.; vielleicht würde er sich einen Kompromiss a. lassen (sich durch Überredung dazu bringen lassen; Kühn, Zeit 153). 2. [wissenschaftlich] darstellen, gründlich behandeln: ein Thema, einen Gegenstand a.; Kulturen ..., die in ihrer Bedeutung den hier abgehandelten kaum nachstehen (Ceram, Götter 437).
Universal-Lexikon. 2012.