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Abdankung
Ausscheiden; Rückzug; Amtsaufgabe; Abdikation; Abgang; Rücktritt; Amtsniederlegung; Amtsabtretung; Demission; Trauerfeier

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Ab|dan|kung ['apdaŋkʊŋ], die; -, -en:
Rücktritt; Niederlegung eines Amts:
der König erklärte seine Abdankung.

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Ạb|dan|kung 〈f. 20
1. das Abdanken
2. 〈schweiz. a.〉 Trauerfeier

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Ạb|dan|kung, die; -, -en:
1.
a) das Zurücktreten von einem Amt, Rücktritt:
seine A. erklären, vollziehen;
b) (veraltet) Entlassung:
die A. des Generals.
2. (schweiz., sonst landsch.) Trauerfeier.

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Abdankung,
 
Abdikation, Renunziation, förmlicher Verzicht des Staatsoberhaupts, besonders des Monarchen (Thronentsagung, Thronverzicht) auf seine staatliche Stellung und die damit zusammenhängenden Rechte. Gewisse Ehrenrechte können dem Abdankenden verbleiben. Soweit auf das Staatsoberhaupt vereidigt, werden mit seiner Abdankung die Beamten und Soldaten vom Treueid entbunden.

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Ạb|dan|kung, die; -, -en: 1. a) Amtsniederlegung, Rücktritt: seine A. erklären, vollziehen; b) (veraltet) Entlassung: die A. des Generals. 2. (landsch., bes. schweiz.) Trauerfeier: Schugger Leos Beruf war, nach allen Begräbnissen - und er wusste um jede A. - ... die Trauergemeinde zu erwarten (Grass, Blechtrommel 198).

Universal-Lexikon. 2012.