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Nationalpark
Landschaftsschutzgebiet; Naturpark

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Na|ti|o|nal|park 〈m. 6vom Staat eingerichtetes Naturschutzgebiet

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Na|ti|o|nal|park, der:
staatlicher Naturpark.

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Nationalpark,
 
großräumige Naturlandschaft, die durch ihre besondere Eigenart und Einmaligkeit oft keine Parallelen auf der Erde mehr hat. Nach der international gültigen IUCN-Definition von 1969 gelten für den Nationalpark folgende Kriterien: Ein Nationalpark ist ein relativ großes Gebiet, in dem ein oder mehrere Ökosysteme durch menschliche Nutzung oder Inanspruchnahme in der Substanz nicht verändert werden; wo Pflanzen, Tiere oder landschaftliche Besonderheiten von außerordentlichem Interesse für Wissenschaft, Bildung und Erholung oder Naturlandschaften von großartiger Schönheit vorhanden sind; wo von der obersten Landesbehörde Maßnahmen getroffen werden, im entsprechenden Gebiet Nutzung oder Inanspruchnahme zu verhindern; wo Besucher nur unter bestimmten Bedingungen zur Anregung, Erziehung, Bildung und Erbauung zugelassen sind. 1992 hat die Föderation der Natur- und Nationalparks Europas (FNNPE) nochmals betont, dass Nationalparks vornehmlich dem Schutz der natürlichen Entwicklung dienen sollen und ein Prozessschutz ohne jegliche menschliche Eingriffe zumindest im überwiegenden Teil von Nationalparks das Ziel sein muss. Damit ist eine Nutzung natürlicher Ressourcen grundsätzlich nicht zulässig (auch keine Fischerei, Jagd usw.). In diesem Sinne gibt es in der Natur auch keine »Katastrophen«, d. h. Windwurf, Brände, Massenvermehrungen von Insekten erfordern im Nationalpark keine Eingriffe, sofern benachbarte Gebiete nicht gefährdet werden.
 
In Deutschland sind Nationalparks nach dem Bundesnaturschutzgesetz definiert als verbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig und von besonderer Eigenart sind; im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen; sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden und vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes dienen. Da diese Definition im Vergleich zu der internationalen eine weitergehende Einflussnahme des Menschen auf solche Gebiete zulässt, wird sie immer wieder als unzureichend kritisiert (v. a. im Zusammenhang mit der Schaffung der das Wattenmeer umfassenden Nationalparks).
 
Der erste Nationalpark wurde 1872 in den USA eingerichtet (Yellowstone National Park); in der Folge entstanden weitere Nationalparks in vielen Ländern, bekannt sind z. B. Serengeti-Nationalpark und Krüger-Nationalpark im östlichen und südlichen Afrika. In der Bundesrepublik wurde 1970 der erste Nationalpark ausgewiesen: Nationalpark Bayerischer Wald mit einer Größe von rd. 13 000 ha (später erweitert) im größten geschlossenen Waldgebiet Mitteleuropas an der bayerisch-tschechischen Grenze. Insgesamt gibt es in Deutschland (im Jahr 2001) dreizehn Nationalparks mit einer Gesamtfläche von etwa 900 000 ha, wovon etwa 80 % auf Watt- und Wasserflächen der Küstennationalparks entfallen.

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Na|ti|o|nal|park, der: staatlicher Naturpark.

Universal-Lexikon. 2012.