Akademik

Evidenz
Anzeichen; Nachweis

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Evi|dẹnz 〈[ -vi-] f. 20; unz.〉
1. Augenschein, Offenkundigkeit, völlige Klarheit
2. 〈österr.〉 handl. Übersicht
● er wird in \Evidenz geführt 〈österr.〉 er steht auf der Liste [<lat. evidentia „Augenscheinlichkeit, Offensichtlichkeit“]

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Evi|dẹnz, die; -, -en:
1. [lat. evidentia] (bildungsspr.)
a) <o. Pl.> das Evidentsein; unmittelbare u. vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit:
die E. dieser Tatsache;
b) (selten) etw. Evidentes.
2. (österr. Amtsspr.) handliche, klare Übersicht:
in E. halten (österr. Amtsspr.: 1. etw., z. B. eine Liste, auf dem Laufenden halten. 2. registrieren, [in einer Liste] führen, übersichtlich zusammenstellen. 3. im Auge behalten, vormerken).

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Evidẹnz
 
[lateinisch] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich: unmittelbare, vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit.
 
 2) Philosophie: unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch auftretende Einsicht. Im Gegensatz zu einer durch einen Beweis belegten Wahrheit ist die Evidenz nicht vermittelt. Sie ist intuitiv und nicht diskursiv. Charakteristisch für Evidenz ist, dass sie auch nach begrifflicher Analyse keinen höheren Grad an Gewissheit erlangt. Als Vorbilder für Evidenz galten lange Zeit die Axiome der euklidischen Geometrie (z. B. »Durch zwei verschiedene Punkte gibt es genau eine Gerade«). Die Entdeckung der nichteuklidischen Geometrien erschütterte diese Auffassung. Sie löste eine Diskussion über die Rolle von Axiomen aus, die schließlich zu einem neuen, auf die Forderung nach Evidenz verzichtenden Verständnis der Axiome führte. E. Husserl hat im Anschluss an F. Brentano, der eine evidenztheoretische Auffassung von Wahrheit vertrat, die Evidenz zu einem Zentralbegriff der Phänomenologie gemacht.
 
Literatur:
 
K. Mainzer: Gesch. der Geometrie (1980);
 K. Volkert: Die Krise der Anschauung. Eine Studie zu formalen u. heurist. Verfahren in der Mathematik seit 1850 (1986);
 W. Stegmüller: Hauptströmungen der Gegenwarts-Philosophie, Bd. 1 (71989).

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Evi|dẹnz, die; -, -en [1: lat. evidentia]: 1. (bildungsspr.) a) <o. Pl.> das Evidentsein; unmittelbare u. vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit: die E. dieser Tatsache; daraus folgt mit [absoluter] E., dass ...; b) (selten) etw. Evidentes: gesellschaftliche -en können damit nicht durchsichtig gemacht werden (Raddatz, Traditionen I, 35). 2. (österr. Amtsspr.) handliche, klare Übersicht: *in E. halten (österr. Amtsspr.: 1. etw., z. B. eine Liste, auf dem Laufenden halten. 2. registrieren, [in einer Liste] führen, übersichtlich zusammenstellen. 3. im Auge behalten, vormerken).

Universal-Lexikon. 2012.