Akademik

Ehrenzeichen
Orden

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Eh|ren|zei|chen 〈n. 14vom Staat verliehene, ordensähnl. Auszeichnung

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Eh|ren|zei|chen, das:
jmdm. [für besondere Verdienste od. Leistungen] verliehenes äußeres Zeichen der Ehre [u. des Ranges].

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Ehrenzeichen,
 
nach dem Bundesgesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 im weitesten Sinn alle sichtbar zu tragenden Abzeichen, die zur Belohnung von Verdiensten an Einzelpersonen, manchmal auch an Personengruppen, verliehen werden und die nicht ausdrücklich Orden genannt werden. Ehrenzeichen wurden Ende des 18. Jahrhunderts als Auszeichnung für Bürgerliche geschaffen, da die »Ritterorden« dem Adel vorbehalten waren. - In der Ordenskunde versteht man unter Ehrenzeichen die Zwischenstufe zwischen den Medaillen und den eigentlichen Orden, denen sie (wie die Medaillen) oft angeschlossen, »affiliiert«, sind.

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Eh|ren|zei|chen, das: jmdm. [für besondere Verdienste od. Leistungen] verliehenes äußeres Zeichen der Ehre [u. des Ranges]: Orden und E. tragen.

Universal-Lexikon. 2012.