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Schul|me|di|zin 〈f. 20; unz.〉 die allg. anerkannten, an den Hochschulen gelehrten, jeweils dem neuesten Stand der Wissenschaften entsprechenden Lehren u. Regeln der Heilkunde
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Schul|me|di|zin, die <o. Pl.>:
Medizin, die an den Hochschulen gelehrt wird u. allgemein anerkannt ist:
eine Brücke von der S. zu alternativen Heilmethoden schlagen.
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Schulmedizin,
die an den Universitäten gelehrte, naturwissenschaftlich begründete und durch Forschungsergebnisse gestützte, weithin als gültig anerkannte, von der Erfahrungsheilkunde sowie von Außenseitermethoden abzugrenzende Medizin. Verfahren der Naturheilkunde (z. B. physikalische Therapie) werden, soweit sie wissenschaftlich begründet sind, von der Schulmedizin akzeptiert.
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Schul|me|di|zin, die <o. Pl.>: allgemein anerkannte, an den Hochschulen gelehrte Lehren u. Praktiken der Heilkunde: Die Homöopathie, die sich von der S. immer noch in eine Außenseiterrolle gedrängt sieht ... (MM 16. 5. 80, 19).
Universal-Lexikon. 2012.