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ver|mäh|len [fɛɐ̯'mɛ:lən] <+ sich> (geh.):sich verheiraten:
ich habe mich mit der Tochter des Nachbarn vermählt; wir haben uns vermählt.
Syn.: ↑ heiraten.
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ver|mäh|len 〈V. tr. u. V. refl.; hat; geh.〉 jmdn. od. sich (mit jmdm.) \vermählen verheiraten ● seine Tochter mit jmdm. \vermählen [<spätmhd. vermehelen „vermählen“ <mhd. mehelen „versprechen, verloben, vermählen“ <ahd. mahelen „vermählen“; zu mhd. mahel <ahd. mahal „Vertrag, Ehevertrag“]
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ver|mah|len <unr. V.; hat:
zu Mehl mahlen:
Getreide v.;
frisch vermahlenes Korn.
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ver|mah|len <unr. V.; hat: zu Mehl mahlen: Getreide v.; frisch vermahlenes Korn.
Universal-Lexikon. 2012.